Unser Angebot für Sie:
Sie möchten einen Termin für ein unverbindliches, kostenloses Informationsgespräch.
Sie möchten ein unverbindliches Kostenangebot?
Sie benötigen Informationen zum Thema Sterbeversicherung und/oder Bestattungsvorsorge?
Sie möchten ein persönliches Gespräch führen?
Rufen Sie uns an. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
Wir, Petra Reuter (seit 1990) und Nina Thiele (seit 2010) begleiten Hinterbliebene im Trauerfall. In der Situation des Schmerzes über den Verlust und des Abschiednehmens von einem geliebten Menschen müssen häufig Entscheidungen getroffen werden, die die Belastung, die ein Trauerfall mit sich bringt, noch vergrößern. Wir sind für Sie da. Uns ist wichtig, eine individuelle Begleitung und Ausrichtung der Trauerfeier anzubieten. Jeder Mensch ist einzigartig. Wir möchten den Abschied und die Trauerfeier auf die jeweilige Person abstimmen.
z. B. durch:
Eine Abschiednahme empfinden wir als wichtig, denn wir sind der Meinung, dass auch das letzte Gesicht zu dem Menschen gehört, nicht nur die Erinnerung. Gern sind wir für Sie da. Selbstverständlich sind Ihre Wünsche für uns maßgeblich. Wir sehen unsere Arbeit in der Unterstützung von Menschen und in der Ausrichtung eines würdevollen Abschieds.
Vorsorge für die eigene Bestattung zu treffen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie entlasten ihre Angehörigen und haben das gute Gefühl, alles nach Ihren Wünschen geregelt zu haben.
Mit einer Bestattungsvorsorge können sie individuelle Wünsche für eine künftige Bestattung festlegen und verbindlich regeln. Selbstverständlich können Sie einmal getroffene Entscheidungen jederzeit wieder ändern. Es entstehen keine Kosten!
Gern stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Papiere und Dokumente, die im Todesfall griffbereit sein sollten:
Viele Fragen können jedoch schon zu Lebzeiten besprochen und geregelt werden:
Wir, als Mitglied des Bestatterverbandes Niedersachen, Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. können unseren Kunden zwei verschiedene Vorsorgemöglichkeiten anbieten:
1. die NÜRNBERGER Bestattungsvorsorge, die das Alter, die finanzielle Situation und die besonderen Wünsche der Bestattungsvorsorgenden jeweils individuell berücksichtigt
2. eine Bestattungsvorsorge in Form einer Treuhandeinlage über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Bestattungsvorsorge – ein Thema, das uns alle angeht
Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung. Heutzutage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusehen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die dereinstige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern.
Wir empfehlen Ihnen daher die NÜRNBERGER Bestattungsvorsorge, unseren Partner.
Wir bieten Ihnen über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ein sicheres Vorsorgemodell an– die treuhänderische Verwaltung von Vorsorgegeldern.
Wie bei der Sterbegeldversicherung wird zunächst ein Vorsorgevertrag mit uns abgeschlossen, der die gewünschten Leistungen und die zu erwartenden Kosten für die geplante Bestattung festhält.
Sie hinterlegen daraufhin den für die Bestattung benötigten Betrag bei der Treuhand. Auch Teilzahlungen sind in Ausnahmefällen mit einer Mindestsumme von 20 Euro monatlich möglich. Die Treuhand verwaltet das Geld in Ihrem Auftrag, abgesichert durch eine namhafte Sparkasse. Bei Einreichung der Sterbeurkunde wird die hinterlegte Summe an uns, den Bestatter ausgezahlt.
Bestattungsarten
Die Erdbestattung
Die Erdbestattung ist wohl die traditionellste Bestattungsform. Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg von der Trauergemeinde zum Grab geleitet und dort beerdigt.
Traditionell findet vor der eigentlichen Bestattung eine Trauerfeier statt, während der Hinterbliebene und Freunde am aufgebahrten Sarg Abschied nehmen können. Für diese Bestattungsart bedarf es keiner besonderen Willenserklärung des Verstorbenen.Trauerfeier und Aufbahrung finden in der Regel in der Trauerhalle des Friedhofs statt, können aber auch in einer Kirche erfolgen, wenn zum Beispiel auf dem Friedhof keine Trauerhalle vorhanden ist.
Man unterscheidet bei den Grabarten zwischen
Ein Einzelgrab kann für die in der Friedhofsordnung festgelegte Liegezeit belegt werden.
Bei einem Doppelgrab kann jederzeit eine zweite Beisetzung erfolgen.
Das Reihengrab ist an Lage und Größe gebunden. Bei einem Wahlgrab können Größe und Lage je nach Friedhof-Satzung bestimmt werden. Für jede Grabstätte muss immer ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Zeit (z. B.: 30 Jahre) erworben werden.
Die Feuerbestattung
Der Verstorbene wird im Sarg in das Krematorium überführt und eingeäschert. Die Feuerbestattung ist Voraussetzung für andere, alternative Bestattungsformen.
Die Urne mit den Ascheresten kann je nach örtlicher Gegebenheit auf dem Friedhof, in einem Erdgrab oder in einer Mauernische beigesetzt werden.
Die Trauerfeier kann vor der Kremation des Sarges erfolgen, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt mit der Urne.
Für die Feuerbestattung muss eine Willensbekundung vorliegen. Sie kann zu Lebzeiten selbst oder im Sterbefall von den direkten Angehörigen schriftlich ausgestellt werden.
Gern organisiere ich für Sie die Beisetzung auf dem Friedhof, auch die Zustellung zu einem auswärtigen Friedhof, eine Baumbestattung im Friedwald oder eine Seebestattung.
Die Seebestattung
Statt einer herkömmlichen Sarg- oder Urnenbestattung auf einem Friedhof ist es seit 1934 in Deutschland auch möglich, eine Seebestattung vorzunehmen.
Dafür wird eine spezielle wasserlösliche Urne über sogenanntem "Rauhen Grund" dem Meer übergeben. Mit "Rauhem Grund" sind Gebiete gemeint, in denen weder gefischt, noch Wassersport betrieben wird.
Möglichkeiten von Seebestattungen bestehen hierfür nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik und Mittelmeer. Der Seebestattung geht die Überführung des Sarges und der sterblichen Überreste in ein Krematorium voraus.
Nach der Einäscherung wird die Urne des Verstorbenen zum Beisetzungsort überführt. Die Trauerfeier kann in zeitlichem Zusammenhang mit der Beisetzung auf dem Beisetzungsschiff stattfinden.
Reizvoll an dieser Bestattungsform der Seebestattung ist für viele der Gedanke, dass man das große weite Meer als Grab des Verstorbenen bezeichnen kann. Die Weltmeere sind unendlich groß und somit kann man eigentlich an jeder Stelle des Meeres des Toten gedenken.
Die Seebestattung ist zwar eine aufwändige Alternative zu Feuer- und Erdbestattung, dafür ist aber die Atmosphäre auf dem Schiff nicht mit anderen Beisetzungsformen vergleichbar.
Für eine Seebestattung muß ein Antrag bei der Ordnungsbehörde mit Begründung, warum der/die Verstorbene sich mit der See verbunden fühlte, gestellt werden. Dieser Antrag wird von den nächsten Angehörigen unterzeichnet. Einfacher ist es deshalb, zu Lebzeiten eine Willenserklärung zu hinterlegen.
Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung beiwohnen.
Nach erfolgter Beisetzung erhalten die Hinterbliebenen einen Logbuchauszug mit der genauen Beisetzungsposition sowie einen Auszug aus der Seekarte.
Friedwald - Baumbestattung
Was ist ein Friedwald?
Viele Menschen wünschen sich eine individuelle, naturnahe Art der Bestattung. Der Friedwald® erfüllt diesen Wunsch. Er bietet eine einzigartige, stimmungsvolle Ruhestätte außerhalb normaler Friedhöfe.
Ein Baum Ihrer Wahl
Die Baumart kann frei gewählt werden, sollte jedoch mit der Umgebung harmonieren. Die Bäume werden mit einer Kennzeichnung versehen und in einer Waldkarte eingetragen. Die Angehörigen können somit den Baum leichter auffinden.
Der eigene Baum
Häufig wird der Baum bereits zu Lebzeiten im Kreise der Familie ausgewählt. Er dient in vielen Fällen als zentraler Bezugspunkt unabhängig vom jeweiligen Lebensmittelpunkt einzelner Familienmitglieder.
Die Grabpflege übernimmt beim Friedwald die Natur. Sie erhalten eine Verleihungsurkunde über das Nutzungsrecht Ihres Baumes. Zusätzlich ist Ihr Baum durch eine Eintragung im Grundbuch bis zu 99 Jahre gegen Abholzung geschützt
Petra Reuter Bestattungen
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